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   OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07   

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https://dejure.org/2007,13679
OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07 (https://dejure.org/2007,13679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 13 U 54/07 (https://dejure.org/2007,13679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 13 U 54/07 (https://dejure.org/2007,13679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek; Zweckwidrige Verwendung von Baugeld; Zahlung eines vereinbarten Werklohnes

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 271; ; BGB § 631; ; BGB § 632; ; BGB § 648; ; BGB § 823 Abs. 2; ; GSB § 1; ; GSB § 1 Abs. 2; ; GSB § 2; ; GSB § 2 Abs. 3; ; GSB § 2 Abs. 3 S. 1; ; GSB § 5; ; GSB § 6; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 3; ; VOB/B § 16 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; GSB § 1
    Haftung nach § 1 GSB (Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07
    Bei dieser Sachlage trifft sie die (sekundäre) Darlegungslast für die von ihr behauptete ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld durch Zahlung auf berechtigte Forderungen (BGH NJW-RR 1999, 1152; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., Vor § 284 Rn. 34).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07
    Dazu ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Baugeldempfänger vorträgt, welche Zahlungen auf das jeweilige Bauvorhaben geleistet wurden und in welcher Art und Weise empfangenes Baugeld an die jeweiligen Bauhandwerker weitergeleitet wurde (BGH NJW-RR 1991, 141; OLG Düsseldorf, a.a.O.; MüKo-Jagenburg, VOB/B, § 2 Rdnr 421).
  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 84/99

    Öffentliche Fördermittel als Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 3 BauFordSiG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07
    Baugeld sind Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung der Kosten eines Baues in der Weise gewährt werden, dass zur Sicherung der Ansprüche des Geldgebers eine Hypothek oder eine Grundschuld an dem zu bebauenden Grundstück dient (vgl. BGH BauR 2000, 1505).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 266/95

    Haftung des Baugeldempfängers hat Grenzen!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 13 U 54/07
    Eine Haftung der Beklagten zu 1. nach dem GSB, welches als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkannt ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1363), setzt voraus, dass sie Baugeld jedenfalls in Höhe der Werklohnforderung des Klägers erhalten hat, hiervon nichts mehr vorhanden ist, und dieses nicht bestimmungsgemäß an am Bau beteiligte Handwerker weitergeleitet worden ist (Werner-Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1870 m.N.: OLG Düsseldorf, ebd.).
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